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   BPatG, 25.10.2016 - 23 W (pat) 8/15   

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https://dejure.org/2016,42350
BPatG, 25.10.2016 - 23 W (pat) 8/15 (https://dejure.org/2016,42350)
BPatG, Entscheidung vom 25.10.2016 - 23 W (pat) 8/15 (https://dejure.org/2016,42350)
BPatG, Entscheidung vom 25. Oktober 2016 - 23 W (pat) 8/15 (https://dejure.org/2016,42350)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 S 1 GG, § 62 ZPO, § 73 Abs 1 PatG, § 6 Abs 2 PatKostG, § 2 Abs 1 PatKostG
    Patentbeschwerdeverfahren - "Verfahren und Vorrichtung zum Detektieren einer Plasmazündung" - Beschwerde gegen einen Beschluss des DPMA im Anmeldeverfahren - Beschwerdeeinlegung durch mehrere Patentanmelder - Zahlung einer Beschwerdegebühr - Zulässigkeit der Beschwerde - ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung eines Patents mit der Bezeichnung "Verfahren und Vorrichtung zum Detektieren einer Plasmazündung"

  • rewis.io

    Patentbeschwerdeverfahren - "Verfahren und Vorrichtung zum Detektieren einer Plasmazündung" - Beschwerde gegen einen Beschluss des DPMA im Anmeldeverfahren - Beschwerdeeinlegung durch mehrere Patentanmelder - Zahlung einer Beschwerdegebühr - Zulässigkeit der Beschwerde - ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 22.02.2011 - X ZB 43/08

    Schweißheizung

    Auszug aus BPatG, 25.10.2016 - 23 W (pat) 8/15
    d) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ( vgl. Beschluss vom 22. Februar 2011 - X ZB 43/08, GRUR 2011, 509, Rn. 14 - Schweißheizung; ähnlich BGH, Mauersteinsatz, a. a. O., Rn. 17 ) ist es zur Vermeidung unzumutbarer Härten unabdingbar, dass für den um Rechtsschutz nachsuchenden Bürger der Umfang seiner Zahlungspflicht zweifelsfrei erkennbar ist, wenn die Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes nicht nur von der Einzahlung einer Gebühr abhängt, sondern - wie nach § 6 Abs. 2 PatKostG - ohne Weiteres gesetzlich die Rücknahme des entsprechenden Antrags fingiert wird, wenn die Gebührenzahlung nicht binnen der vorgesehenen Frist erfolgt.
  • BGH, 04.07.1989 - X ZR 95/87

    Auslegung eines Patents

    Auszug aus BPatG, 25.10.2016 - 23 W (pat) 8/15
    In einigen wenigen Fällen wird er auch dann noch zu einem fehlerhaften Ergebnis kommen, da anhand des oder der beobachteten Prozessparameter die andere Ursache für die sprunghafte Druckänderung nicht erkannt werden kann, doch spielen solche gelegentlichen Ausreißer für die Ausführbarkeit eines Verfahrens keine Rolle ( vgl. Schulte/Moufang, PatG, 9. Aufl., § 34 Rn. 351; BGH, GRUR 1989, S. 899 - "Sauerteig" ).
  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1107/77

    Eurocontrol I

    Auszug aus BPatG, 25.10.2016 - 23 W (pat) 8/15
    Darin läge ein Verstoß gegen Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG, der als wesentliche rechtsstaatliche Verbürgung dem Einzelnen den lückenlosen Rechtsschutz gegen behauptete rechtswidrige Eingriffe der öffentlichen Gewalt in seine Rechte gewährleistet und dem im Verfassungsgefüge des Grundgesetzes als Grundsatznorm für die gesamte Rechtsordnung überragende Bedeutung zukommt ( vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 1981 - 2 BvR 1107/77, 2 BvR 1124/77, 2 BvR 195/79, NJW 1982, 507, Rn. 105 - Eurocontrol I ).
  • BPatG, 07.06.2016 - 23 W (pat) 18/14

    Patentbeschwerdeverfahren - "Verkehrsschild-Einrichtung" - Beschwerde gegen einen

    Auszug aus BPatG, 25.10.2016 - 23 W (pat) 8/15
    g) Die vorstehende Rechtsauffassung hat der Senat bereits seinen Beschlüssen vom 7. Juni 2016 ( vgl. 23 W (pat) 15/14 - Verkehrsschild-Einrichtung und 23 W (pat) 18/14, beide im Rechtsportal juris ) zugrunde gelegt.
  • BPatG, 07.06.2016 - 23 W (pat) 15/14

    Patentbeschwerdeverfahren - "Verkehrsschild-Einrichtung" - Beschwerde gegen einen

    Auszug aus BPatG, 25.10.2016 - 23 W (pat) 8/15
    g) Die vorstehende Rechtsauffassung hat der Senat bereits seinen Beschlüssen vom 7. Juni 2016 ( vgl. 23 W (pat) 15/14 - Verkehrsschild-Einrichtung und 23 W (pat) 18/14, beide im Rechtsportal juris ) zugrunde gelegt.
  • BPatG, 05.08.1977 - 5 W (pat) 417/76
    Auszug aus BPatG, 25.10.2016 - 23 W (pat) 8/15
    Nach Anlage A I 1 des Gebührenverzeichnisses (Anlage zu § 2 Abs. 1 PatKostG), die die Gebühren des DPMA für Patentsachen im Erteilungsverfahren bestimmt, ist bei Anmeldung, Prüfungs- und Rechercheantrag mehrerer Anmelder jeweils nur eine Gebühr zu zahlen ( vgl. BPatG, Beschluss vom 5. August 1977 - 5 W (pat) 417/76, BPatGE 20, 94; Schulte/Moufang, PatG, 9. Aufl., § 34 Rn. 17 ).
  • BPatG, 03.12.2013 - 10 W (pat) 17/14

    Patentbeschwerdeverfahren - "Satz aus Mauersteinen" - zur Gebührenzahlung bei

    Auszug aus BPatG, 25.10.2016 - 23 W (pat) 8/15
    Mit "Antragsteller" ist der "Beschwerdeführer" gemeint, weil es in Abschnitt I um "Beschwerdeverfahren" geht ( vgl. BPatG, Beschluss vom 3. Dezember 2013, 10 W (pat) 17/14, GRUR-RR 2014, 227, Rn. 12 - Satz aus Mauersteinen; BGH, Mauersteinsatz, a. a. O., Rn. 11 ).
  • BGH, 11.10.2004 - X ZB 2/04

    Verspätete Zahlung der Einspruchsgebühr

    Auszug aus BPatG, 25.10.2016 - 23 W (pat) 8/15
    Bei dieser Unterscheidung unterfällt die Beschwerde der letztgenannten Gruppe ( vgl. BGH, Beschluss vom 18. August 2015 - X ZB 3/14, GRUR 2015, 1255, Rn. 10 - Mauersteinsatz; BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2004 - X ZB 2/04, GRUR 2005, 184, Rn. 7, 8 - Verspätete Zahlung der Einspruchsgebühr ).
  • BGH, 18.08.2015 - X ZB 3/14

    Mauersteinsatz - Patenteinspruchsverfahren: Gebühren bei Beschwerden mehrerer

    Auszug aus BPatG, 25.10.2016 - 23 W (pat) 8/15
    Bei dieser Unterscheidung unterfällt die Beschwerde der letztgenannten Gruppe ( vgl. BGH, Beschluss vom 18. August 2015 - X ZB 3/14, GRUR 2015, 1255, Rn. 10 - Mauersteinsatz; BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2004 - X ZB 2/04, GRUR 2005, 184, Rn. 7, 8 - Verspätete Zahlung der Einspruchsgebühr ).
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